FAQ
Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es nach dem Vorfall?
Unmittelbare Unterstützung bietet das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ an, das 24h unter der Nummer 08000 116 016 erreichbar ist.
Nach dem sozialen Entschädigungsgesetz stehen Betroffenen von sexualisierter Gewalt eine schnelle und unbürokratische Aufarbeitung des Geschehenen in Traumaambulanzen zu. Weitere Informationen finden Sie hier
Zudem kann eine Unterstützung in besonderen Netzwerken von Hilfe sein. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie unter dem Link hier finden.
Muss ich meinen weiterbehandeln Ärzt:innen erzählen was passiert ist?
Nein. Grundsätzlich gilt, dass Sie nicht von dem Ereignis berichten müssen, wenn Sie das nicht wünschen. Es besteht jedoch weder Grund zur Scham, noch müssen Sie sich Sorgen machen medizinisches Fachpersonal mit ihren Fragen und Sorgen nach erlebter sexualisierter Gewalt zu belasten. Der in der Rettungsstelle mitgegebene Kurzbrief kann als Anhaltspunkt für die nachfolgenden wichtigen infektiologischen Untersuchungen dienen.
Wann muss ich mich bei meiner Haus- oder Frauenärztin nach dem Vorfall worauf testen lassen?
1 Woche nach dem Vorfall: Tests auf Gonorrhö, Chlamydien-Infektion und Trichomoniasis, insbesondere für diejenigen, die keine prophylaktische Behandlung erhalten haben.
2 Wochen nach dem Vorfall: Schwangerschaftstest.
4 bis 6 Wochen nach dem Vorfall: Tests auf Syphilis und HIV.
3 Monaten nach dem Vorfall: Tests auf Syphilis, Hepatitis und HIV.